keine haltefrist mehr von 10 jahren nach eth2 consensus

Unsere #EthereumMiner Kunden können sich freuen. Nun ist es offiziell, nach dem Update auf #Ethereum 2.0 können die bis dahin geminten #ETH, bei Interesse fürs #Staking genutzten werden und unterliegen dabei nicht einer #Haltefristverlängerung von 10 Jahren.

Noch im letzten Sommer veröffentliche die alte #Bundesregierung ein Schreiben des #Bundesfinanzministeriums (#BMF), in dem sie an der Verlängerung der Haltefrist von einem auf zehn Jahren, beim Staking und #Lending für #Krypto, festhalten wollten.

Dies war ein umstrittenes Thema und so wurde von Experten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Haltefristverlängerung unverhältnismäßig sei.

Nun gibt es gute Nachrichten für Kunden unseres hocheffizienten Ethereum-Miners. Nach dem Update von Ethereum (ETH) auf Ethereum 2.0 (#ETH2.0), können die Ether-Coins für das Staking genutzt werden und unterliegen dabei bei Gewinnerzeugung wie bislang, einer einjährigen Haltefrist, bevor sie steuerfrei werden.

 

„Ethereum Merge“

Wir erinnern uns: Ethereum plant die Umstellung des #Konsensmodells vom Proof-of-Work-Verfahren, hin zum Proof-of-Stake-Verfahren. Es verändert sich also die Art und Weise wie neue Transaktionen bearbeitet werden und neue Ether-Coins entstehen. Derzeit kann Ether mit Rechenleistung generiert werden, wie z.B. mit unserem Leistungsstarken Ethereum Miner von Yami Tech. Künftig sollen dann Anleger Ether für einen bestimmten Zeitraum in einen Staking-Pool geben, wofür diese dann eine Belohnung erhalten (Staking Rewards).

Den Übergang zum Proof-of-Stake-Konsensverfahren soll die sogenannte „Ethereum Merge“ markieren. Geplant ist „The #Merge“ für das dritte Quartal diesen Jahres, ob dies allerdings so stattfinden wird ist unklar, denn das Update wurde bereits einige Male nach hinten verschoben. Unsere Kunden lässt Ethereum 2.0 zwar ohnehin relativ unbeeindruckt, da diese auch nach dem „Ethereum Merge“ weiterhin den Miner betreiben können, indem Ethereum Classic geschürft wird und somit kein Wertverlust entsteht. Nun gibt es aber zusätzlichen Grund zur Freude, denn die bislang geminten Ether-Coins können wahlweise mit Ethereum 2.0 gestakt werden und nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

 

Geplante Haltefristverlängerung gekippt

Wie das BFM am 11.05.2022 auf seiner Homepage in einem Schreiben bekannt gab, ist die geplante Haltefristverlängerung beim Staking und Lending von 10 Jahren gestrichen. 

„Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“, erklärte Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin.

Es sollte also beachtete werden das diese Regelung nur für Privatpersonen gilt, denn das BFM unterschiedet zwischen aktivem und passiven Staking. Aktives Staking wird als gewerblich eingestuft, wobei die Blockerstellung als Unterscheidungsmerkmal gilt.

Aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums geht diesbezüglich folgendes hervor: „Die Blockerstellung stellt keine private Vermögensverwaltung dar. Sowohl beim Mining als auch beim Forging [BMF-Begriff für Staking] erhalten die Blockerstellenden die Blockbelohnung und die Transaktionsgebühren im Tausch für die Erstellung neuer Blöcke. Die Tätigkeit entspricht damit dem Bild eines Dienstleisters.“

Die Regelungen des BMF werden künftig aber noch weiter bearbeitet, Beispielsweise im Hinblick darauf, wie die Einkünfte aus dem Staking richtig dokumentiert werden. Dies soll später erfolgen.

By admin